Retourenabwicklung

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Rückgaberecht. Die Volland AG gewährt ein freiwilliges Rücktrittsrecht mit einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung. Für den Rückversand ist ein Retourenschein vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und der Ware beizulegen. In folgenden Fällen behält sich die Volland AG vor, Abzüge zu machen:

Volland AG kann die mit der Retournierung verbundenen Kosten vollumfänglich dem Kunden in Rechnung stellen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die entsprechende Rechnung innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen. Eine Vergütung kann nicht ausbezahlt werden, sondern erfolgt in jedem Falle in Form einer Warengutschrift.

Zudem sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Fehlende oder falsch gelieferte Artikel, sind innert 5 Tagen schriftlich zu melden
- Retouren von falsch bestellten Artikeln werden beim Austausch gegen neue Produkte mit Umtriebskosten belastet
- Beschädigungen, welche auf dem Versandweg eintreten, müssen sofort der zuständigen Spedition gemeldet werden

Retourenschein
Retourenetikett
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